zurück


"Illegal, unmoralisch und töricht!"

Stellungnahme des ÖNB zu einem Präventivkrieg gegen den Irak

Das Ökumenische Netz Bayern unterstützt nachdrücklich die Erklärung des Weltkirchenrates zur drohenden Militäraktion gegen den Irak, beschlossen auf seiner Versammlung in Genf vom 26.8.-3.9.02.

"Tief betroffen und alarmiert von den ständigen Bemühungen der US-Regierung um die internationale Unterstützung einer neuen Militäraktion mit dem ausdrücklichen Ziel, die gegenwärtige Regierung des Irak zu stürzen, (...)

Bezugnehmend auf diese Stellungnahme hat ÖRK-Generalsekretär Konrad Raiser am 15.10. 02 , nach der US-Kongress-Resolution vom 10.Oktober, in einem Brief an die Vertreter und Gremien der UN geschrieben. "Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die zahlreichen Stimmen von Christen auf der ganzen Welt lenken, welche - der Lehre Christi und der prophetischen Vision des Friedens verpflichtet -fest überzeugt sind, dass ein präventiver Krieg gegen den Irak illegal, unmoralisch und töricht ist."

Wir vom ÖNB fragen: Wo bleibt das klare Nein unserer Kirchen in Deutschland gegen die drohende Militäraktion gegen den Irak?

Inge Ammon, Michael Kappus und Gudrun Schneeweiß (Sprecherteam),
Hans Harald Willberg (Koordinator)

Anmerkung:

Diese Stellungnahme wurde an die kirchlichen Nachrichtenagenturen epd und KNA, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, die EKD in Hannover und die Deutsche Bischofskonferenz geschickt.

Geantwortet hat bisher nur die Deutsche Bischofskonferenz, welche sich anlässlich ihrer Herbsttagung ausführlich mit dem Problem auseinandergesetzt hat. In der dort erarbeiteten Stellungnahme heißt es u.a.:

"Der Krieg ist eines der schwerwiegendsten Übel und darf daher niemals zu einem gleichsam "normalen" Mittel der internationalen Politik werden. Nach katholischer Lehre kann die Anwendung von Gewalt überhaupt nur ethisch verantwortbar sein, wenn einem bewaffneten Angriff, einem Genozid oder dauerhaften und schwersten Menschenrechtsverletzungen anders nicht wirksam begegnet werden kann. Auch muss der militärische Einsatz Bestandteil eines umfassenden politischen Handlungskonzeptes sein, das die Herbeiführung eines gerechten Friedens zum Ziel hat. Die Beanspruchung eines Rechts zum "Präventivkrieg", der auf Verdacht und Vermutung hin erklärt würde, ist nicht zulässig.

Netz-Info, Dezember 2002
zurück