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„Über Kriegs- und Friedensrecht“

Eine Mahnung aus dem 17. für das 21. Jahrhundert

von Hugo Grotius

Wer meint, die Probleme einer Weltinnenpolitik, die Probleme mit „Supermächten“ und der Instrumentalisierung des Rechts, seien Probleme des 20. und 21. Jahrhunderts, wird eines besseren belehrt, wenn er den Begründer des modernen Völkerrechts liest, Hugo Grotius (1583-1645). Man setze für sich nur konkrete Staatsnamen ein. Er schreibt in seinem Hauptwerk „Über Kriegs- und Friedensrecht“:

„Viele halten ein Handeln nach Rechtsgrundsätzen, das sie vom einzelnen Staatsbürger fordern, beim Staat insgesamt oder bei der Regierung für überflüssig. Der Grund für diese falsche Einstellung ist vor allem der, dass sie im Recht nur die Vorteile sehen, die sich aus dem Handeln nach Rechtsgrundsätzen ergeben. Diese Vorteile sind bei den Staatsbürgern offensichtlich, die, auf sich gestellt, zu ihrem eigenen Schutz zu schwach sind. Aber Großmächte, die alle Voraussetzungen zum nötigen Schutz ihrer Sicherheit in sich selbst zu bieten scheinen, meinen hinsichtlich ihrer außenpolitischen Beziehungen die Tugend nicht nötig zu haben, die man Rechtlichkeit nennt. Doch das Recht gründet sich nicht nur auf Nützlichkeit. Vielmehr ist kein Staat so mächtig, dass er nicht doch einmal die Hilfe anderer Staaten über seine Möglichkeiten hinaus nötig hätte ...“

Und der letzte Grund für die unumschränkte Herrschaft des Rechts liegt auch für Hugo Grotius in seinem Glauben an die Gerechtigkeit Gottes:

„Eine Verletzung des Rechts hat die Feindschaft Gottes zur Folge, seine Beachtung dessen Hilfe. Gott behält sich zwar sein Urteil für die Zeit nach dem Erdenleben vor. Doch lässt er die Kraft seines Urteils schon in diesem Leben zum Vorschein kommen. Das lehren viele Beispiele aus der Geschichte.“

Übersetzung: Dr. Gerhart Schneeweiß

Netz-Info, Sommer 2003

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