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"Schuldenerlasse für die ärmsten Länder"

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Deutschland

Aus der Zusammenarbeit des Ministeriums mit kirchlichen und anderen Organisationen auf dem Weg zu einer gerechten Wirtschaftsordnung entstand der Entwurf der "Kölner Initiative" vom Februar 1999, dessen Kernsätzen sind:

1. Zugangsberechtigte Länder sollen schon nach drei Jahren der wirtschaftlichen und sozialen Reformen berechtigt sein, ihre Schulden erlassen zu bekommen, und bereits im Jahre 2000 Klarheit über ihre Chancen hierzu erhalten.

2. In Ausnahmefällen soll bei staatlich verbürgten Handelsforderungen die Schuldenerlaßgrenze auf bis zu 100 % angehoben werden.

3. Schulden aus der Entwicklungszusammenarbeit mit den ärmsten Ländern sollen vollständig erlassen werden.

Freilich ist dieses Programm an eine Bedingung geknüpft:

"Die Schuldnerländer sollen den gewonnenen finanziellen Spielraum für Vorhaben nutzen, die - unter Berücksichtigung von rechts- und sozialpolitischen Prinzipien - eine nachhaltige und auf die Beseitigung von Armut sowie Ungleichheit gerichtete Entwicklung fördern."

Netz-Info, Sommer 1999
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